GSL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An uns gerichtete Bestellungen können wir innerhalb von vier Wochen annehmen.
b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

 

3. Preise
a) An unsere individuellen Angebotspreise halten wir uns 30 Tage ab Datum gebunden. Für das Vertragsverhältnis sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
b) Die Preise verstehen sich ab Werk. Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage werden gesondert berechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ausgenommen sind Schwerlastpaletten.

 

4. Liefer- und Leistungszeit
a) Alle von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
b) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist ein etwaig geltend zu machender Verzugsschaden auf 5 % des Lieferwertes begrenzt. Etwas anderes gilt nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
c) Schadenersatzansprüche gem. §§ 280 ff. BGB werden auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
d) Zu Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.

 

5. Auftragsbezogene Fertigungseinrichtungen, einzugießende Teile
a) Auftragsbezogene Fertigungseinrichtungen wie Modelle, Schablonen, Kernkästen, Kokillen, Gießwerkzeuge, Vorrichtungen und Kontrolllehren, die vom Kunden beigestellt werden, sind uns kostenlos zuzusenden. Die Übereinstimmung der vom Kunden beigestellten Fertigungseinrichtungen mit den vertraglichen Spezifikationen oder uns übergebenen Zeichnungen oder Mustern wird von uns nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen überprüft. Vom Kunden beigestellte Fertigungseinrichtungen dürfen wir ändern, wenn uns dies aus gießtechnischen Gründen erforderlich erscheint und das Werkstück dadurch nicht verändert wird.
b) Die Kosten für die Änderung, Instandhaltung und den Ersatz seiner Fertigungseinrichtungen trägt der Kunde.
c) Die Fertigungseinrichtungen werden von uns mit der Sorgfalt behandelt und verwahrt, welche wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Zum Abschluss einer Versicherung sind wir nicht verpflichtet. Wir haften nicht für zufälligen Untergang oder Verschlechterung der Fertigungseinrichtung. Von uns nicht mehr benötigte Fertigungseinrichtungen des Kunden können wir auf seine Kosten und Gefahr zurücksenden oder, wenn der Kunde unserer Aufforderung zur Abholung innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, zu üblichen Kosten aufbewahren und nach angemessener Fristsetzung und Androhung vernichten.
d) Bei auftragsbezogenen Fertigungseinrichtungen, die von uns im Auftrag des Kunden angefertigt oder beschafft werden, und für die zumindest anteilige Kosten berechnet werden, geht das Eigentum mit Zahlung des vereinbarten Preises bzw. Kostenanteils auf den Kunden über. Die Übergabe der Einrichtungen wird ersetzt durch unsere Aufbewahrungspflicht. Das Verwahrungsverhältnis kann vom Kunden frühestens zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang gekündigt werden, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Die Fertigungseinrichtungen werden von uns für die Dauer von 3 Jahren nach dem letzten Abguss aufbewahrt.
e) Ansprüche aus Urheberrecht oder gewerblichem Rechtsschutz kann der Kunde nur insoweit geltend machen, als er uns auf das Bestehen solcher Rechte hinweist und sie sich ausdrücklich vorbehält.
f) Entsteht bei Benutzung einer nur einmal verwendungsfähigen Fertigungseinrichtung Ausschuss, so hat der Kunde entweder erneut eine Fertigungseinrichtung beizustellen oder die Kosten der Ersatzeinrichtung zu tragen.
g) Von uns einzugießende Teile müssen maßhaltig und in einwandfreiem Zustand vom Kunden angeliefert werden. Für durch Ausschuss unbrauchbar werdende Teile ist vom Kunden kostenlos Ersatz zu liefern.

 

6. Gefahrübertragung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Die Lieferungen werden, falls der Kunde keine abweichende Weisung erteilt, von uns auf Rechnung des Kunden gegen Transportgefahren versichert.

 

7. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen.
b) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei Aufwendungen, die sich daraus ergeben, dass der Liefergegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht wurde, zu Lasten des Kunden gehen.
c) Werden unsere Betriebs-, Wartungs- oder Einbauanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
d) Auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde - haften wir nur, wenn wir oder die von uns eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Vorstehende Einschränkung gilt nicht bei einer etwaigen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
e) Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile.

 

8. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
b) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne eine Herstellerverpflichtung zu begründen. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Im Fall der Weiterverarbeitung wird der Liefergegenstand im folgenden als „Vorbehaltsware" bezeichnet.
c) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung usw.) bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übermitteln.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber dem Dritten zu verlangen.

 

9. Zahlung
a) Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Eine andere Zahlungsweise bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
c) Ab Verzug sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen - derzeit unter Kaufleuten 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank - in Rechnung zu stellen.
d) Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir weiter berechtigt, etwaige Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundungsabreden oder einen gewährten Zahlungsaufschub sofort zu kündigen und die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir weiter berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

10. Konstruktions- und Beschaffenheitsänderung, Qualität
Wenn bei den Bestellungen keine Gütestufe nach DIN EN 1559 vereinbart und in den Werkstoffnormen nichts anderes vorgeschrieben ist, erfolgt der Guss nach bestmöglichen unter den von uns nach den Einsatzbedingungen gewählten Kriterien. Art und Umfang der von uns bzw. vom Hersteller evtl. durchzuführenden besonderen Prüfungen und deren Prüfbedingungen sind bei Angebotserteilung zu bestimmen. Sie sind ein kalkulativer Bestandteil des Angebots. Fehlen diese Angaben, so wird die Kontrolle nach unserem eigenen Ermessen ausgeführt. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktions- und Beschaffenheitsänderungen vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

 

11. Schutzrechte, Patente
Der Kunde haftet dafür, dass gewerbliche Schutzpatente oder Urheberrechte durch die uns in Auftrag gegebenen Gussteile nicht verletzt werden und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei.

 

12. Datenschutz/Vertraulichkeit
Die uns aufgrund der mittelbaren oder unmittelbaren Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, gleich ob sie vom Kunden oder Lieferanten selbst oder von Dritten stammen, werden im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die uns im Zusammenhang mit den Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

 

13. Haftungsbeschränkungen
Für Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften wir nur, wenn uns bzw. den von uns eingesetzten Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer eventuellen Produzentenhaftung bleibt ebenfalls von der Haftungsbeschränkung unberührt.

 

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Münster. Erfüllungsort ist Lienen. Es gilt deutsches Recht.

 

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.