Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen
und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. An uns gerichtete Bestellungen
können wir innerhalb von vier Wochen annehmen.
b) Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann
verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
3. Preise
a) An unsere individuellen Angebotspreise halten
wir uns 30 Tage ab Datum gebunden. Für das Vertragsverhältnis sind die
in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
b) Die Preise verstehen sich
ab Werk. Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage werden gesondert
berechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ausgenommen sind
Schwerlastpaletten.
4. Liefer- und Leistungszeit
a) Alle von uns genannten
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus.
b) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in
Lieferverzug, ist ein etwaig geltend zu machender Verzugsschaden auf 5 %
des Lieferwertes begrenzt. Etwas anderes gilt nur, sofern uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
c)
Schadenersatzansprüche gem. §§ 280 ff. BGB werden auf einen Betrag von
50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende
Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
d) Zu Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
5. Auftragsbezogene Fertigungseinrichtungen, einzugießende Teile
a)
Auftragsbezogene Fertigungseinrichtungen wie Modelle, Schablonen,
Kernkästen, Kokillen, Gießwerkzeuge, Vorrichtungen und Kontrolllehren,
die vom Kunden beigestellt werden, sind uns kostenlos zuzusenden. Die
Übereinstimmung der vom Kunden beigestellten Fertigungseinrichtungen mit
den vertraglichen Spezifikationen oder uns übergebenen Zeichnungen oder
Mustern wird von uns nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen
überprüft. Vom Kunden beigestellte Fertigungseinrichtungen dürfen wir
ändern, wenn uns dies aus gießtechnischen Gründen erforderlich erscheint
und das Werkstück dadurch nicht verändert wird.
b) Die Kosten für die Änderung, Instandhaltung und den Ersatz seiner Fertigungseinrichtungen trägt der Kunde.
c)
Die Fertigungseinrichtungen werden von uns mit der Sorgfalt behandelt
und verwahrt, welche wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.
Zum Abschluss einer Versicherung sind wir nicht verpflichtet. Wir haften
nicht für zufälligen Untergang oder Verschlechterung der
Fertigungseinrichtung. Von uns nicht mehr benötigte
Fertigungseinrichtungen des Kunden können wir auf seine Kosten und
Gefahr zurücksenden oder, wenn der Kunde unserer Aufforderung zur
Abholung innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, zu üblichen
Kosten aufbewahren und nach angemessener Fristsetzung und Androhung
vernichten.
d) Bei auftragsbezogenen Fertigungseinrichtungen, die von
uns im Auftrag des Kunden angefertigt oder beschafft werden, und für
die zumindest anteilige Kosten berechnet werden, geht das Eigentum mit
Zahlung des vereinbarten Preises bzw. Kostenanteils auf den Kunden über.
Die Übergabe der Einrichtungen wird ersetzt durch unsere
Aufbewahrungspflicht. Das Verwahrungsverhältnis kann vom Kunden
frühestens zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang gekündigt werden,
sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Die Fertigungseinrichtungen werden
von uns für die Dauer von 3 Jahren nach dem letzten Abguss aufbewahrt.
e)
Ansprüche aus Urheberrecht oder gewerblichem Rechtsschutz kann der
Kunde nur insoweit geltend machen, als er uns auf das Bestehen solcher
Rechte hinweist und sie sich ausdrücklich vorbehält.
f) Entsteht bei
Benutzung einer nur einmal verwendungsfähigen Fertigungseinrichtung
Ausschuss, so hat der Kunde entweder erneut eine Fertigungseinrichtung
beizustellen oder die Kosten der Ersatzeinrichtung zu tragen.
g) Von
uns einzugießende Teile müssen maßhaltig und in einwandfreiem Zustand
vom Kunden angeliefert werden. Für durch Ausschuss unbrauchbar werdende
Teile ist vom Kunden kostenlos Ersatz zu liefern.
6. Gefahrübertragung
Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Die
Lieferungen werden, falls der Kunde keine abweichende Weisung erteilt,
von uns auf Rechnung des Kunden gegen Transportgefahren versichert.
7. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsrechte des Kunden
setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge
hat schriftlich zu erfolgen.
b) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir
berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung eine Beseitigung des Mangels
vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an
einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem
Verlangen entsprechen, wobei Aufwendungen, die sich daraus ergeben, dass
der Liefergegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den
Lieferort verbracht wurde, zu Lasten des Kunden gehen.
c) Werden
unsere Betriebs-, Wartungs- oder Einbauanweisungen nicht befolgt oder
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
d) Auf Schadenersatz -
gleich aus welchem Rechtsgrunde - haften wir nur, wenn wir oder die von
uns eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt haben. Vorstehende Einschränkung gilt nicht
bei einer etwaigen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
e) Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an
dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
b) Verarbeitung oder
Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne eine
Herstellerverpflichtung zu begründen. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert)
auf uns übergeht. Im Fall der Weiterverarbeitung wird der
Liefergegenstand im folgenden als „Vorbehaltsware" bezeichnet.
c) Der
Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung usw.) bezüglich
der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde wird
widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung wird der Kunde
die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen übermitteln.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden -
insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber dem Dritten zu verlangen.
9. Zahlung
a) Sämtliche Rechnungen sind sofort nach
Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Eine andere Zahlungsweise bedarf
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sämtliche Preise
verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Der
Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder
unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen
Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
c) Ab
Verzug sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen - derzeit unter
Kaufleuten 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank - in Rechnung zu stellen.
d) Im Fall des Zahlungsverzuges
sind wir weiter berechtigt, etwaige Ratenzahlungsvereinbarungen,
Stundungsabreden oder einen gewährten Zahlungsaufschub sofort zu
kündigen und die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall
sind wir weiter berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen.
10. Konstruktions- und Beschaffenheitsänderung, Qualität
Wenn
bei den Bestellungen keine Gütestufe nach DIN EN 1559 vereinbart und in
den Werkstoffnormen nichts anderes vorgeschrieben ist, erfolgt der Guss
nach bestmöglichen unter den von uns nach den Einsatzbedingungen
gewählten Kriterien. Art und Umfang der von uns bzw. vom Hersteller
evtl. durchzuführenden besonderen Prüfungen und deren Prüfbedingungen
sind bei Angebotserteilung zu bestimmen. Sie sind ein kalkulativer
Bestandteil des Angebots. Fehlen diese Angaben, so wird die Kontrolle
nach unserem eigenen Ermessen ausgeführt. Wir behalten uns das Recht
vor, jederzeit Konstruktions- und Beschaffenheitsänderungen vorzunehmen.
Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an
bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
11. Schutzrechte, Patente
Der Kunde haftet dafür, dass
gewerbliche Schutzpatente oder Urheberrechte durch die uns in Auftrag
gegebenen Gussteile nicht verletzt werden und stellt uns von allen
Ansprüchen Dritter frei.
12. Datenschutz/Vertraulichkeit
Die uns aufgrund der
mittelbaren oder unmittelbaren Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen
personenbezogenen Daten, gleich ob sie vom Kunden oder Lieferanten
selbst oder von Dritten stammen, werden im Sinne des Datenschutzgesetzes
verarbeitet. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wird, gelten die uns im Zusammenhang mit den Bestellungen
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
13. Haftungsbeschränkungen
Für Schadenersatzansprüche -
gleich aus welchem Rechtsgrund - haften wir nur, wenn uns bzw. den von
uns eingesetzten Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzung von Körper, Leben oder
Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer
eventuellen Produzentenhaftung bleibt ebenfalls von der
Haftungsbeschränkung unberührt.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Münster. Erfüllungsort ist Lienen. Es gilt deutsches Recht.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.




